Zum Hauptinhalt springen
Kreisverband Nordhausen der Kleingärtner e. V.
Service

Häufige Fragen

Kurze Antworten auf das, was am häufigsten gefragt wird — mit dem direkten Weg zur ausführlichen Auskunft.

Illustration eines Briefkastens am offenen Gartentor, auf dem ein Vogel genistet hat; im Hintergrund die Geschäftsstelle mit offener Tür

Diese Auswahl bündelt die Fragen, an denen sich Interessenten, Pächter und Vorstände auf der Seite am häufigsten orientieren: freier Garten, richtiger Ansprechpartner, benötigte Unterlagen und die wichtigsten Rechtsgrundlagen.

Einen Garten finden

Gibt es überhaupt freie Gärten?

Ja — alle gemeldeten freien Parzellen stehen gebündelt in der Gartenbörse, mit Größe, Zustand der Laube und Ablösevorstellung. Filter und Karte helfen bei der Auswahl nach Lage.

Achten Sie auf das Standdatum an jedem Angebot. Ist es älter als drei Monate, wird darauf hingewiesen — dann fragen Sie besser beim Verein nach, ob der Garten noch frei ist.

In der Börse steht nichts in meiner Nähe. Was nun?

Die Börse zeigt nur, was aktuell gemeldet ist. Vereine ohne Eintrag können trotzdem Interessenten vormerken — die Kontakte aller Mitgliedsvereine stehen in der Vereinsübersicht, sortier- und filterbar nach Ort.

Wie läuft die Vergabe ab?

In sechs Schritten, von der Auswahl bis zum Pachtvertrag. Der Ablauf steht auf Wie komme ich zu einem Garten?.

Ansprechpartner

Wer ist für meinen Verein zuständig?

Jeder der Mitgliedsvereine hat eine eigene Seite mit Ansprechpartner, Lage der Anlage und — soweit gemeldet — freien Gärten: zur Vereinsübersicht.

Wann erreiche ich die Geschäftsstelle?

Anschrift, Telefonnummer und Sprechzeiten stehen auf der Seite Kontakt.

Was ist der Unterschied zwischen Kreisverband und Verein?

Der Kreisverband ist der Dachverband der Kleingartenvereine im Landkreis Nordhausen: Er vertritt sie gegenüber Stadt, Landkreis und Landesverband, organisiert Rahmenverträge — etwa für die Versicherungen — und stellt die Formulare und Musterunterlagen bereit. Verpachtet wird nicht vom Kreisverband, sondern vom jeweiligen Verein. Mehr zum Verband steht unter Verband.

Formulare und Unterlagen

Wo finde ich ein bestimmtes Formular?

Alle Unterlagen stehen unter Dokumente & Downloads. Die Suche dort durchsucht auch den Text der Dateien, nicht nur die Titel — ein Suchwort aus dem Formular selbst führt also zum Treffer, auch wenn es in der Überschrift nicht vorkommt.

Ich hatte einen Schaden an der Laube. Was muss ich tun?

Für die Meldung gibt es die Sach-/Schadenanzeige; sie steht mit den übrigen Versicherungsunterlagen unter Versicherung. Melden Sie den Schaden zusätzlich Ihrem Verein — die Versicherung läuft über einen Rahmenvertrag des Verbandes.

Kosten

Was kostet ein Kleingarten?

Welche Posten anfallen — Ablöse, Pacht, Beitrag, Versicherungen, Umlagen — steht auf Was kostet ein Kleingarten?. Belegte Beträge gibt es bislang nur für die Ablöse: Von 19 Angeboten der Gartenbörse nennen elf einen Betrag, die Spanne reicht von 1 € bis 850 €, in der Mitte liegen 100 €.

Was ist der Unterschied zwischen Pacht und Ablöse?

Die Ablöse zahlt man einmalig an den Vorpächter für das, was auf der Parzelle steht — Laube, Bäume, Zaun. Die Pacht zahlt man laufend an den Verein für die Nutzung des Bodens; ihre Höhe ist gesetzlich begrenzt. Beides ausführlicher unter Wie komme ich zu einem Garten?.

Termine

Wann ist die nächste Veranstaltung?

Meldungen und Termine des Kreisverbandes stehen gemeinsam unter Aktuelles, die kommenden Termine zuoberst. Termine lassen sich von dort direkt in den eigenen Kalender übernehmen.

Regeln und Recht

Was darf ich auf meiner Parzelle bauen und pflanzen?

Das regeln das Bundeskleingartengesetz, die Rahmenkleingartenordnung Thüringen und die Ordnung Ihres Vereins — Laubengröße, Bepflanzung, Heckenhöhen. Die beiden übergeordneten Regelwerke stehen vollständig unter Kleingartenrecht; die Vereinsordnung erhalten Sie beim Verein. Fragen Sie vor einem Bauvorhaben beim Vorstand nach — ein zurückgebauter Anbau ist teurer als eine Rückfrage.

Muss ich Gemüse anbauen?

Ein Kleingarten muss kleingärtnerisch genutzt werden; das ist Voraussetzung für den Schutz und die Pachtpreisbindung des Bundeskleingartengesetzes. Ein reiner Rasen- und Erholungsgarten erfüllt sie nicht. Was das für Ihre Anlage konkret bedeutet, sagt Ihnen der Verein.

Ich habe eine Rechtsfrage zu Kündigung oder Wertermittlung.

Dafür ist die Geschäftsstelle der richtige Weg — sie unterstützt die Vereine bei genau diesen Fällen. Die Rechtsgrundlagen und zwei einschlägige Gerichtsurteile stehen unter Kleingartenrecht und Dokumente.

Für Vereinsvorstände

Wie meldet mein Verein einen freien Garten?

Derzeit über die Geschäftsstelle — sie pflegt die Einträge der Gartenbörse. Dass Vereine ihre Angebote künftig selbst pflegen, ist geplant, aber noch nicht verfügbar.

Unsere Vereinsdaten auf der Seite sind nicht mehr aktuell.

Melden Sie die Änderung der Geschäftsstelle. Das betrifft Ansprechpartner, Anschrift, Parzellenzahl und freie Gärten.


Ihre Frage steht nicht dabei? Die Geschäftsstelle hilft weiter.